Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen über den Kauf oder beim Abschluss von Verträgen mit besonderer Expertise im Immobilienbereich. Die Begleitung von Verhandlungen mit Mietern und Vermietern sowie bei Kaufvertragsverhandlungen zum Erwerb oder Veräußerung von Immobilien, im Bundesgebiet wie auch im europäischen und außereuropäischen Ausland, bilden einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Räumungsverfahren und Mietanpassungsverfahren führen wir für die Vermieterseite durch und realisieren Mietrückstände. Empfiehlt sich ein gerichtliches Vorgehen, profitieren Sie von unserer Erfahrung aus weit über 5.000 geführten Prozessen.
Unsere Leistungen
Das Erbrecht regelt die Rechtsverhältnisse, die durch den Tod des Erblassers entstehen. Das Gesetz gibt die gesetzliche Erbfolge vor. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser hiervon abweichende Regelungen treffen, indem er andere Personen oder Organisationen als Erben einsetzt. Ferner kann er zugunsten einzelner Personen ein Vermächtnis aussetzen. Im Rahmen unserer Beratung erörtern und empfehlen wir die für Sie zweckmäßigen Regelungen.
Für Erben ist von besonderer Bedeutung, ob und wie sie ihre Rechte geltend machen können. Ist der Nachlass überschuldet, stellt sich die Frage, ob die Erbschaft ausgeschlagen oder von den
gesetzlichen Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden soll. Einen breiten Raum nimmt zudem regelmäßig die Beratung zur vorgezogenen Erbfolge ein: Durch erprobte Regelungen kann
die Vermögensnachfolge frühzeitig gestaltet, unerwünschte Risiken vermieden und steuerlich günstige Ergebnisse erzielt werden.
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