Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsverhältnisse, die durch den Tod des Erblassers entstehen. Das Gesetz gibt die Erbfolge vor. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser eine davonabweichende Regelung treffen, indem er andere Personen oder Organisationen zu seinen Erben beruft. Ferner kann er zugunsten Personen Vermächtnis aussetzen. Im Rahmen der Beratung werden zweckmäßige Regelungen erörtert und vorgeschlagen. 

Für den Erben ist von Bedeutung, ob und wie er seine Rechte geltend machen kann. Ist der Nachlas überschuldet, stellt sich für ihn die Frage, ob er die Erbschaft ausschlägt oder von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht, seine Haftung zu beschränken. Einen breiten Raum nimmt regelmäßig die Beratung zur vorgezogenen Erbfolge ein; Durch erprobte Regelungen können die Vermögensnachfolge vorgezogen, unerwünschte Risiken vermieden und steuerlich günstige Ergebnisse erziehlt weden. 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Beratung bei der Erstellung von Testamenten
  • Beratung der Erben 
  • Verfassen einer Vorsorgevollmacht 
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen

 

 

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